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Landesverband Bayern

Besteht die Gefahr der Quersubventionierung der verschiedenen MR-Organisationen?

Aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnungen in den MR-Geschäftsstellen, die den tatsächlich notwendigen Arbeits- und Sachaufwand für die förderfähigen Aufgaben belegen, erfolgt die Auszahlung der staatlichen Fördermittel an die Maschinenringe nur auf der Basis belegbarer Kosten in den geförderten Bereichen.

Da die Aufwendungen für weitere Tätigkeiten in den klassischen MR-Tätigkeitsbereichen und für die gewerblichen Töchter damit keine Berücksichtigung finden, kann jeder Verdacht der staatlichen Unterstützung nicht förderfähiger Bereiche ausgeräumt werden.
 
Insbesondere das enge Korsett des arbeitszeitlichen Nachweises und die von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu testierende Angemessenheit des Aufwandes, welcher dann außerdem ohnehin nur anteilig (in 2005 nur mehr zu einem Drittel) staatlich gefördert werden kann, schließen die Gefahr einer Quersubvention aus. Damit kann die korrekte Abwicklung der staatlichen Förderung sogar transparenter nachgewiesen werden als bei reiner institutioneller Förderung nach LwFöG.