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Landesverband Bayern

Soziale Betriebshilfe

Soziale Betriebshilfe – was ist das?

 

Wenn die Weiterführung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes aufgrund eines familiären oder betrieblichen Notfalls (wie Krankheit, Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Kuraufenthalt des Unternehmers oder eines mitarbeitenden Familienangehörigen) gefährdet ist, bieten wir für Sie Betriebs- und Haushaltshilfe an, um Ihnen bei unaufschiebbaren, notwendigen Aufgaben, wie z.B. melken, zur Hand zu gehen.

Die Kosten übernimmt zum größten Teil die Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Dort sollte möglichst vor bzw. zu Beginn des Einsatzes ein Antrag gestellt und Umfang und Einsatzbereich abgeklärt sein.

 

Sollte der Ausfall der Arbeitskraft andauern, aber der landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger nicht weiter für den Einsatz von Betriebs- und Haushaltshilfe aufkommen, gibt es auch die Möglichkeit unsere Betriebshelfer bei sozialoffenen Einsätzen auf Ihrem Betrieb heranzuziehen.

 

Anhang:

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Stand: 26.08.2011
Eckpunktepapier zur Förderung der Vermittlung und des Einsatzes von Fachkräften der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie für die Melkeraushilfe