Landesverband Bayern

Wofür gibt es staatliche Förderung?

Basis der staatlichen Förderung der bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen ist seit dem 01.01.2007 das Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG). Dieses löst das seit den 1970er Jahren geltende "Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft" (LwFöG) ab.

 Im Rahmen des Agrarwirtschaftsgesetzes ist die Förderung der Maschinenringe genauso wie die der anderen Selbsthilfeeinrichtungen neu geregelt worden.
 
Die Maschinen- und Betriebshilfsringe werden noch in den drei Kernbereichen wirtschaftliche und soziale Betriebshilfe sowie Maschinenvermittlung gefördert. Nur für diese Tätigkeitsbereiche stellt das Landwirtschaftsministerium staatliche Fördermittel zur Verfügung, alle anderen Tätigkeiten der MR-Einrichtungen müssen aus anderen Quellen finanziert werden.